2026__ME_Hochzeit.indd

Anmeldung zur Eheschließung | 13 • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Zusätzliche Unterlagen werden benötigt, wenn Sie • verwitwet oder geschieden sind, • gemeinsame oder minder­ jährige Kinder aus früheren Ehen haben, • adoptiert wurden, • nicht die deutsche Staats- angehörigkeit besitzen, • nicht in der Bundesrepublik geboren sind. Sofern ein oder beide Partner eine ausländische Staatsange­ hörigkeit besitzen, ist es rat- sam, sich frühzeitig mit Ihrem Standesamt in Verbindung zu setzen. Dann kann geklärt werden, welche Unterlagen und Urkunden für die Anmeldung zur Eheschließung erforder- lich sind. Die Beschaffung von Unterlagen aus dem Ausland nimmt nicht selten längere Zeit in Anspruch. Namensführung Ihnen stehen viele Möglichkei­ ten der Namensführung in der Ehe zur Verfügung. Sie müssen sich auch nicht sofort bei der Eheschließung entscheiden. Die Bestimmung eines Ehenamens ist auch zu jedem späteren Zeit­ punkt möglich. Eine Ehenamens- Bestimmung ist jedoch unwider- ruflich. Sie entscheiden sich für einen gemeinsamen Ehenamen. Dies kann • der Geburtsname eines Ehegatten, • der zur Zeit der Erklärung geführte Familienname eines Ehegatten oder • ein aus den genannten Namen beider Ehegatten gebildete Dop- pelname sein. Der Doppelname kann dabei mit oder ohne Bindestrich gebildet werden. Besteht der Name eines Ehegatten bereits aus mehreren Namen, kann auch nur ein Teil dieser Namen zum gemeinsamen Ehenamen bestimmt werden. Soll ein Doppel­ name aus den Namen beider Ehegatten gebildet werden, darf nur einer dieser Namen hierzu aus- gewählt werden. Sofern Sie einen Ehenamen be- stimmen, der nicht Ihr Name ist, können Sie Ihren bislang geführ- ten Familiennamen oder Ihren Geburtsnamen voranstellen oder anfügen. Besteht der Ehename bereits aus mehreren Namen ist die Hinzufügung nicht möglich. Geben Sie keine Erklärung zur Namensführung ab, bleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie behalten beide Ihren bis- her geführten Namen. Gebühren Die Kosten für Ihre Anmeldung zur Eheschließung hängen von vielen Einzelfaktoren ab. Sie beträgt zunächst 50 €. Wenn bei der Eheschließung ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, er- höht sich der Betrag um weitere 40 €. Die Kosten für ein Stamm- buch liegen je nach Ausführung etwa zwischen 10 € und 35 €. Portokosten, Auslagen und Gebühren für weitere Urkunden können weitere Kosten nach sich ziehen. © miriamslichtbuehne

RkJQdWJsaXNoZXIy NzM2NDYw