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12 | Anmeldung zur Eheschließung jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl stattfinden. Die Anmeldung dient vor allem dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob beide Eheschließenden die Voraussetzungen zur Ehe schließung erfüllen. Dazu müssen Sie Anmeldung zur Eheschließung Der erste „amtliche Schritt“ auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Sie wird von einem Standesamt ent- gegengenommen, in dessen Be- zirk eine/r der Eheschließenden den Wohnsitz hat, auch wenn Sie beabsichtigen, außerhalb Ihres Wohnsitzes zu heira- ten. Die Eheschließung selbst kann in geeignete Unterlagen vorlegen. Die Anmeldung für die Ehe schließung hat sechs Monate Gültigkeit. Für die Anmeldung zur Ehe schließung vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin. Die Eheschließung ist persönlich von beiden Eheschließenden im Standesamt anzumel- den. Sofern eine Per- son verhindert ist, kann sie schriftlich erklären, dass sie mit der Anmel- dung durch die andere Person einverstanden ist. Den dafür notwendigen Vordruck (Beitritts erklärung) erhalten Sie im Standesamt. Unterlagen für die Anmeldung Nachfolgend finden Sie eine Auf- listung von Unterlagen, welche für die Anmeldung der Ehe schließung benötigt werden. In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig sein. Hierzu gibt Ihnen Ihr Ansprech partner im Standesamt vorab gerne Auskunft. Wenn Sie ledig und deutsche Staatsangehörige sind, benötigen Sie folgende Unterlagen: • Eine aktuelle beglaubigte Ab schrift aus dem Geburtsregister (ehemals: aktuelle Abstam mungsurkunde). Sie erhalten diese beim Standesamt Ihres Geburtsortes. • Eine Aufenthaltsbescheinigung (besondere Meldebescheini gung zum Zwecke der Ehe schließung). Diese ist beim Einwohnermeldeamt erhält- lich. Ihre Anmeldung zur Eh eschließung © L i c h t g e s t a l t b y S c h r e e r
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