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12 | Anmeldung zur Eheschließung jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl stattfinden. Die Anmeldung dient vor allem dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob beide Eheschließenden die Voraussetzungen zur Ehe­ schließung erfüllen. Dazu müssen Sie Anmeldung zur Eheschließung Der erste „amtliche Schritt“ auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Sie wird von einem Standesamt ent- gegengenommen, in dessen Be- zirk eine/r der Eheschließenden den Wohnsitz hat, auch wenn Sie beabsichtigen, außerhalb Ihres Wohnsitzes zu heira- ten. Die Eheschließung selbst kann in geeignete Unterlagen vorlegen. Die Anmeldung für die Ehe­ schließung hat sechs Monate Gültigkeit. Für die Anmeldung zur Ehe­ schließung vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin. Die Eheschließung ist persönlich von beiden Eheschließenden im Standesamt anzumel- den. Sofern eine Per- son verhindert ist, kann sie schriftlich erklären, dass sie mit der Anmel- dung durch die andere Person einverstanden ist. Den dafür notwendigen Vordruck (Beitritts­ erklärung) erhalten Sie im Standesamt. Unterlagen für die Anmeldung Nachfolgend finden Sie eine Auf- listung von Unterlagen, welche für die Anmeldung der Ehe­ schließung benötigt werden. In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig sein. Hierzu gibt Ihnen Ihr Ansprech­ partner im Standesamt vorab gerne Auskunft. Wenn Sie ledig und deutsche Staatsangehörige sind, benötigen Sie folgende Unterlagen: • Eine aktuelle beglaubigte Ab­ schrift aus dem Geburtsregister (ehemals: aktuelle Abstam­ mungsurkunde). Sie erhalten diese beim Standesamt Ihres Geburtsortes. • Eine Aufenthaltsbescheinigung (besondere Meldebescheini­ gung zum Zwecke der Ehe­ schließung). Diese ist beim Einwohnermeldeamt erhält- lich. Ihre Anmeldung zur Eh eschließung © L i c h t g e s t a l t b y S c h r e e r

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