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Anmeldung zur Eheschließung

Der erste „amtliche Schritt“ auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Sie wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden den Wohnsitz hat, auch wenn Sie beabsichtigen, außerhalb Ihres Wohnsitzes zu heiraten. Die Eheschließung selbst kann in jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl stattfinden.

Die Anmeldung dient vor allem dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob beide Eheschließenden die Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen. Die Anmeldung für die Eheschließung hat sechs Monate Gültigkeit.

Für die Anmeldung zur Eheschließung vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Die Eheschließung ist persönlich von beiden Eheschließenden im Standesamt anzumelden. Sofern eine Person verhindert ist, kann sie schriftlich erklären, dass sie mit der Anmeldung durch die andere Person einverstanden ist. Den dafür notwendigen Vordruck (Beitrittserklärung) erhalten Sie im Standesamt.