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Namensführung

Ihnen stehen viele Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe zur Verfügung. Sie müssen sich auch nicht sofort bei der Eheschließung entscheiden. Die Bestimmung eines Ehenamens ist auch zu jedem späteren Zeitpunkt möglich. Eine Ehenamens-Bestimmung ist jedoch unwiderruflich.

Sie entscheiden sich für einen gemeinsamen Ehenamen. Dies kann 
•  der Geburtsname eines Ehegatten,
•  der zur Zeit der Erklärung geführte Familienname eines Ehegatten oder
•  ein aus den genannten Namen beider Ehegatten gebildete Doppelname 
sein. Der Doppelname kann dabei mit oder ohne Bindestrich gebildet werden.
Besteht der Name eines Ehegatten bereits aus mehreren Namen, kann auch nur ein Teil dieser Namen zum gemeinsamen Ehenamen bestimmt werden. Soll ein Doppelname aus den Namen beider Ehegatten gebildet werden, darf nur einer dieser Namen hierzu ausgewählt werden.

Sofern Sie einen Ehenamen bestimmen, der nicht Ihr Name ist, können Sie Ihren bislang geführten Familiennamen oder Ihren Geburtsnamen voranstellen oder anfügen. Besteht der Ehename bereits aus mehreren Namen ist die Hinzufügung nicht möglich.

Geben Sie keine Erklärung zur Namensführung ab, bleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie behalten beide Ihren bisher geführten Namen.